Wie die meisten Holding-Gesellschaften bieten auch wir Beratungsdienste und Research (Forschung) zu einer Vielzahl von Finanzprodukten an.
Im Gegensatz allerdings zu "Full-Service" bis "Discount" bieten wir einen wirklich allumfassenden Service an, der, mit Verlaub gesagt, seinesgleichen sucht.
Wir bieten nicht nur, wie andere Unternehmen eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, einschließlich Vermögensverwaltung, Steuerberatung und Finanzberatung, sondern auch, weit darüber hinausgehend, Forschung zu wirtschaftlichen Bedingungen und Marktanalysen an.
Hochqualifizierte, zugelassene und professionelle (Finanz-) Berater stehen zur Verfügung, um Sie in allen Geldangelegenheiten zu beraten.
Wir stellen Ihnen ein Wrap-Gebührenmodell *, bei dem alle Dienstleistungen einschließlich Aktienhandel von einer all-inclusive Jahresgebühr abgedeckt werden, zur Verfügung.
Beachten Sie bitte hierzu unsere Gebührenordnung (→ Kontotypen), die sich nach der Höhe des verwalteten Vermögens (AUM) ** richtet.
Somit sind Sie einerseits sicher, nicht mit "churning" *** unangemessen übervorteilt zu werden, andererseits sind wir dadurch ständig motiviert, ein optimales Ergebnis, beispielsweise im Tageshandel für Sie herbeizuführen.
Wir suchen (nicht nur) wohlhabende Kunden und legen keine Mindestkontostände fest, die erforderlich sind, um unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können.
Im folgenden erklären wir Ihnen auszugsweise unsere Intention, was die Verwaltung Ihres Vermögens und, vor allem, die Gewährleistung betrifft, den Profit, den wir für Sie erwirtschaften, auch sauber, legal und zugriffssicher zu behandeln.
Wir sehen z. B. nicht ein, warum Sie Ihr angelegtes, bereits versteuertes Einkommen nochmals dem örtlichen Finanzamt vorlegen sollten; nach dem Motto: "Geben Sie mir den Rest 'raus..." - oder: Warum sollen Sie im Falle einer Erbschaft Ihre Hinterbliebenen nochmals mit einer Steuer belasten, die nicht nur völlig unnötig und ungerechtfertigt ist, sondern diese auch im Extremfall in ernsthafte Schwierigkeiten bis hin zu finanzieller Not bringen könnte, und, und, und ...
Wir könnten diese Liste endlos fortsetzen. Aber wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen selbst in den heikelsten Fällen zur Seite stehen, vor allem, was rechtlich schwierige Konstruktionen betrifft; so kann und darf Ihnen beispielsweise kein Steuerberater (trotz seines Namens "Berater") Auskunft darüber geben, wie Sie Ihr "Allerliebstes" vor Fremdzugriff schützen. - Er darf Sie nicht - wie wir dies tun - darauf hinweisen, dass es z. B. Länder gibt, in denen Sie sicher sind vor den meisten hierzulande üblichen Steuern. (→ Steuerparadiese)
Bringen Sie also sich und / oder wenigstens Ihr Geld rechtzeitig in Sicherheit. Es muß ja nicht unbedingt Neuseeland oder eine Bananenrepublik am Ende der Welt sein. Stichwort: Strategische Relokation. Hierfür haben wir reichlich Prospektmeterial für Sie vorbereitet.
* Ein "Wrap-Gebührenmodell" ist ein Pauschalgebührenmodell, bei dem der Kunde eine jährliche Gebühr zahlt, die alle Kosten für die Verwaltung seines Portfolios abdeckt. Im Gegensatz zu anderen Gebührenmodellen, bei denen der Kunde für jede Transaktion eine separate Gebühr zahlen muss, sind bei einem Wrap-Gebührenmodell alle Kosten in der jährlichen Gebühr enthalten.
** AUM steht für “Assets under Management” und bezieht sich auf den Marktwert der von einer Person oder einem Unternehmen verwalteten Investitionen im Kundenauftrag.
(AUM wird in Verbindung mit der Managementleistung und -erfahrung verwendet, um ein Unternehmen zu bewerten. Wenn Sie beispielsweise 50.000 US-Dollar in einen Investmentfonds investieren, sind diese Fonds Teil des gesamten AUM des Fonds.) Die Verwaltungskosten und -ausgaben eines Fonds, z. B. werden oft als Prozentsatz des AUM berechnet.
*** "churning" ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der sich auf die Praxis bezieht, unnötige Transaktionen durchzuführen, um Provisionen zu generieren. (Was in den meisten Ländern übrigens verboten und unter Strafe gestellt ist.)
Beginnen wir mit der unangenehmsten
Seite des Geldwesens: Sie sind
pleite. Haben Schulden, denen Sie entkommen möchten; sei
es, um einen Neuanfang zu wagen, wenigstens von Ihren
Schuldnern freizukommen, oder auch einfach nur, um nicht
jeden wissen zu lassen, wann, wieviel und wofür sie Geld ausgeben: Hier lohnt sich ein Offshore-Konto. Oder wenigstens ein ausländisches. Es
muß nicht einmal anonym sein, sondern nur unangreifbar für Ihre Heimatbehörden oder sonstige Wissbegierige, die
Ihnen auf die Nerven gehen.
Auch ist es äußerst hilfreich, wenn Ihre Gewinne, die wir für Sie erwirtschaften, erst gar nicht in Ihr Herkunftsland auf ein Inlandskonto überwiesen werden. Dann ersparen Sie sich nämlich von vorneherein den ganzen Ärger, der auf Sie zukommt, wenn Sie das Geld gleich in dem Land (, in unserem Falle USA,) belassen, wo es verdient wurde. Das Recht hierzu haben Sie nämlich gemäß dem Doppelsteuerabkommen, das die meisten Länder mit den Vereinigten Staaten geschlosen haben. Und mit einer ausländischen IC-Karte können Sie in jedem Geschäft in fast jedem Land der Welt Geld in der Landeswährung ausgeben, als ob Sie ein Einheimischer dort wären. Oder auch nur ein Tourist beim Shoppen sind...
Hier haben wir Möglichkeiten, all dies in die Wege zu leiten, ohne daß Sie auch nur einen Schritt ausser Haus gehen müssen. Wo immer in der Welt Sie sich gerade aufhalten. - Ist das ein Angebot? - Sagen Sie uns nur Bescheid und wir erledigen alle erforderlichen Schritte für Sie. Mit aller bei uns übliche Diskretion.
Wir nehmen Ihre Privacy sehr ernst. Ernster als das (ehemalige,) inzwischen löchrige Schweizer Bankengesetz. Schliesslich ist das Geld vom Ursprung her als 100% "non-criminal Origins". Wie es von den Geldwäsche-Gesetzen westlicher Länder vorgeschrieben ist.
Es gibt keinen Grund der Welt,
der Sie davon abhalten könnte (und sollte), eine
Filiale Ihres Geschäfts in einem Niedrig- bis
Nullsteuerland dieser Welt zu eröffnen. Wozu auch? -
Die Globalisierung machts möglich, dass Sie - egal,
ob Sie einen Handwerksbetrieb Ihr eigen nennen oder
einem Großkonzern wie Apple oder Google vorsitzen.
All diese Firmen haben Ihnen nämlich nur eines
voraus: Sie sind von vorneherein international
aufgesetzt. Denken Sie genauso. Auch wenn Sie nur
einen kleinen Buchversand haben: Nichts kann Sie
daran hindern, diesen entweder in New York oder Santo
Domingo, Paraguay oder Belize zu gründen. Je nach Art Ihres
Geschäftes. das zu betreiben gedenken, sind Sie
mindestens für 10 Jahre von solchem Über wie
Gewerbe-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer befreit.
Auch hierfür stehen Ihnen unsere Spezialisten in allen Rechts-und Steuerfraen jederzeit bereit. Mit Rat und Tat. Schliesslich wollen wir, daß Ihr Kapital auch bei Ihnen bleibt. Zumindest, bis sie selbst entscheiden, wem Sie davon wieviel abgeben. Eine Selbstverständlichkeit, über die wir gerne mit Ihnen reden.
Es gibt keinen Grund, weshalb sie denselben Wohnsitz haben sollten wie Ihr Geld.
Wohnsitz im EU-Ausland EU-Bürger können innerhalb Europas frei wählen, wo sie leben und arbeiten wollen. Wer in verschiedenen Ländern lebt, muss hinsichtlich des Hauptwohnsitzes einige Regeln beachten. Wer länger als drei Monate aus seinem Heimatland weg ist, muss sich im neuen Land melden bzw. anmelden. Ansonsten riskiert er ein Bußgeld. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet im Internet eine Länderübersicht mit den Fristen. Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Wichtig zu wissen: In Deutschland ist der erste gemeldete Wohnsitz stets der Hauptwohnsitz. Sie können sich also nicht mit einem Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie noch keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer in Deutschland seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden (§ 17 Abs. 2 S. 1 BMG). Auch andersherum gilt: Wer in Deutschland eine Wohnung anmietet, diese aber nicht bezieht, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Egal, wo Sie Ihre Immobilie besitzen, sollten Sie über eine passende Hausrat- und Gebäudeversicherung nachdenken. Wir empfehlen Ihnen eine besonders gute und günstige Immobilienversicherung für Ihr Ferienhaus oder Eigenheim im Ausland. Wohnsitz Eins oder Zwei? Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz? Welche Gründe sprechen für den Hauptwohnsitz im Ausland und welche für einen Zweitwohnsitz? Oder haben Sie überhaupt die Möglichkeit zu wählen? Das hängt in den meisten Fällen von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit ein paar Beispielen wird es vielleicht deutlicher: Nehmen wir an, Sie arbeiten im Ausland. Fünf Tage die Woche sind Sie dort. Am Wochenende kommen Sie aber nach Hause zu Freunden und Familie. Dann ist Ihr Lebensmittelpunkt und somit Hauptwohnsitz immer noch in Deutschland und Sie müssen sich hier auch nicht abmelden. Grundsätzlich gilt: Wer langfristig oder dauerhaft aus Deutschland wegzieht, ohne eine neue Adresse im Land, muss sich vollständig abmelden. Sonst droht im theoretischen Fall sogar die Zwangsabmeldung. Sie möchten weiterhin voll von der deutschen Krankenversicherung profitieren? Wenn Sie im EU-Ausland leben und dort angemeldet sind, bleiben Sie weiter in der deutschen Krankenversicherung. Sie erhalten aber nur noch Leistungen auf dem Niveau des neuen Wohnsitzlandes. Möchten Sie den gleichen Standard wie in Deutschland, bleibt Ihnen nur der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Ähnlich verhält es sich bei der Pflegeversicherung. Wer dauerhaft im EU-Ausland lebt, erhält im Pflegefall Sachleistungen wie im Aufenthaltsland üblich. Für einen Großteil der Kosten, etwa bei der Unterbringung in einem Pflegeheim, müssen Sie je nach Land selbst aufkommen. Das Pflegegeld hingegen wird weiter von der deutschen Pflegekasse gezahlt. Bei der Rentenversicherung können Sie freiwillig Beiträge leisten, damit keine Rentenlücke entsteht. Hier sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Oder Sie entscheiden sich für eine private Vorsorge. Die staatlich geförderte Riester-Rente wird übrigens auch im EU-Ausland voll ausgezahlt. Auch kleine Dinge sind zu beachten: Sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Sie dürfen nicht an Landtags- und Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen und auch kein Gewerbe in Deutschland führen. Eine Abmeldung bringt aber auch positive Seiten mit sich: Die Kirchensteuerpflicht entfällt und Deutsche können mit ihrer Abmeldebescheinigung ihren (Reise-)Pass direkt beim deutschen Konsulat oder der Botschaft im Ausland beantragen oder verlängern lassen. Lästige Rückreisen nach Deutschland entfallen für diese Fälle. Welche Schwierigkeiten können auftreten? Wenn zwei Wohnsitze bestehen, werden Schreiben von Gerichten und Verwaltungen immer an den Hauptwohnsitz gesendet. Dort muss also regelmäßig die Post kontrolliert werden. Auch wenn man selbst häufig in der Zweitwohnung lebt. Bei Verlust von Ausweisdokumenten haben Sie bei einem Aufenthalt im Zweitwohnsitzland größere Probleme. Die Dokumente werden nur von der Behörde am Hauptwohnsitz ausgestellt.
Es gibt keinen Grund, weshalb sie denselben Wohnsitz haben sollten wie Ihr Geld.
Liegt der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland, bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen. In diesem Fall ist das weltweit erarbeitete Einkommen in Deutschland zu versteuern. Ansonsten ist zu empfehlen, vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. So muss zum Beispiel ein in Spanien versteuertes Einkommen in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nicht zusätzlich versteuert werden. Apropos Finanzen: Bankkonten kann man in beiden Ländern führen. Nur wer mit Hauptwohnsitz im Ausland ein deutsches Konto eröffnen möchte, könnte Probleme bekommen. Bleibt der Hauptwohnsitz in Deutschland und Sie halten sich häufig im Ausland auf, kann es sein, dass die Stadtverwaltung im Ausland aus Steuergründen überprüft, wo Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt liegt. Wenn Sie vor einer solchen Situation stehen und nicht wissen, ob Sie sich rechtlich korrekt verhalten haben, wenden Sie sich an einen Anwalt. Rein melderechtlich kann oftmals ein Hauptwohnsitz im Ausland angemeldet werden, selbst wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Die Behörden kommunizieren länderübergreifend zumeist nicht miteinander. Steuern und Versicherungen werden dann weiterhin in Deutschland bezahlt, wenn hier die Einkünfte generiert werden. Aber bei einer Meldung von zwei Hauptwohnsitzen, bspw. in Frankreich und Deutschland, kann es zu Problemen kommen. Wenn die Wohnung im Grunde eine Ferienwohnung ist, für die bei der Gemeinde Abgaben und Steuern zu entrichten sind, kann der Hauptwohnsitz zwangsabgemeldet werden, wenn eine Zwangsmeldung vorliegt. Ein doppelter Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland ist grundsätzlich möglich, aber mit einigen Hürden verknüpft. Es muss klar definiert werden, welcher Staat zuständig ist, da es wie erwähnt steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen hat. Um negative Folgen zu vermeiden, empfehlen wir hier eine ausführliche Beratung. Wie melde ich mich an? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich in der BRD abmelden. Um sich im EU-Ausland anzumelden, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und einen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit. Wenn Sie keiner Arbeit nachgehen, können Sie eine Bestätigung der Krankenversicherung vorlegen. Damit weisen Sie nach, dass Sie ohne staatliche Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt sorgen. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Diese müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen oder Sie benötigen sie, um im Ausland Ausweispapiere zu beantragen. Nach der Anmeldung im Ausland erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. So können Sie unbeschränkt im EU-Ausland wohnen (und arbeiten). Kindergeld und sonstige Sozialleistungen werden entsprechend den Gesetzen des Landes Ihres neuen Wohnsitzes gewährt. Falls Sie jedoch weiterhin in Deutschland als uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten, kann das Kindergeld in der EU weiterhin aus Deutschland gezahlt werden. Wer weitere Fragen zum Wohnsitz in der EU hat oder Probleme mit Behörden vor Ort, für den bietet die Europäische Kommission eine kostenlose Beratung.